Aktenzeichen II ZR 141/19

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2020:220920UIIZR141.19.0
RCN:
RCNW56DRDE7V9J8B89

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 22.09.2020

GmbH & Co. KG: Haftung des Geschäftsführers der Komplementär-GmbH bei vorbehaltloser Entlastung der Komplementärin; Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns als Gesellschafter der Kommanditgesellschaft

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