Aktenzeichen 1 BvR 509/11

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2012:rk20120530.1bvr050911
RCN:
RCNW566WAMMCH3ZHPA

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesverfassungsgericht: Stattgebender Kammerbeschluss vom 30.05.2012

Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz im Zivilprozess - hier: nicht nachvollziehbare Anwendung von § 522 Abs 2 ZPO idF vom 05.12.2005 trotz Abweichung des erkennenden Gerichts von obergerichtlicher Rspr - Zeitnahe Bewirkung der Zustellung gem § 167 ZPO bei vom Gericht zu verantwortender Verzögerung der Zustellung - Gegenstandswertfestsetzung auf 8000 Euro

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