Aktenzeichen II ZR 78/09

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RCNW4YQR3Z8AT2KHYL

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 20.09.2010

Haftung der Mitglieder des fakultativen Aufsichtsrats einer GmbH: Schaden der Insolvenzgläubiger durch Verletzung der Überwachungspflicht nach Eintritt der Insolvenzreife - DOBERLUG

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