Aktenzeichen II ZR 113/13

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RCNW4YJBKELG5GBC56

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 21.10.2014

Schutzgesetzverletzung durch Verletzung der Insolvenzantragspflicht: Haftung des GmbH-Geschäftführers bei nicht ordnungsgemäßer Leistungserbringung durch ein insolvenzreifes Bauunternehmen mit der Folge eines Diebstahlschadens

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