Aktenzeichen 2 StR 428/19

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2020:030620B2STR428.19.0
RCN:
RCNW4WSYM8W6S3HTT2

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Beschluss vom 03.06.2020

Tatrichterliche Anordnung der Unterbringung eines betäubungsmittelabhängigen Straftäters in einer Entziehungsanstalt: Notwendige Abwägung aller prognoserelevanter Faktoren bei der Erfolgsaussichtprüfung

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 03.06.2020

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Verfahrensgang

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Az. 2 StR 428/19
Bundesgerichtshof, 2 StR 428/19, 03.06.2020. Bundesgerichtshof, 2 StR 428/19, 03.06.2020.
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