Aktenzeichen 1 BvR 1928/12

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2013:rk20130917.1bvr192812
RCN:
RCNW3THA7SGJTAW9GJ

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesverfassungsgericht: Nichtannahmebeschluss vom 17.09.2013

Nichtannahmebeschluss: Zu den Grenzen richterlicher Rechtsfortbildung - hier: Inhaftungnahme von Kommanditisten bezüglich eines zum Gesamthandsvermögen gehörenden Erbbaurechts - extensive Auslegung der Haftungsnorm des § 74 Abs 1 AO jedenfalls im vorliegenden Fall nicht zu beanstanden

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Verfahrensgang

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Az. 1 BvR 1928/12
Bundesverfassungsgericht, 1 BvR 1928/12, 17.09.2013.
Az. VII R 28/10
Bundesfinanzhof, VII R 28/10, 23.05.2012.
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