Aktenzeichen 22 ZB 16.255

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RCNW3K6TA3QA5JG66T

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VGH München: Entscheidung vom 13.09.2016

Keine Sperrwirkung eines Insolvenzverfahrens gem. § 12 S. 1 GewO für Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit aufgrund lebensmittelrechtlicher Pflichtverletzungen

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