Bundesgerichtshof: Beschluss vom 14.06.2012
Zwangsversteigerungsverfahren für eine Eigentumswohnung: Berücksichtigung der von dem Schuldner gezahlten Hausgelder bei der Berechnung des Höchstbetrages für eine vorrangige Befriedigung der Wohnungseigentümergemeinschaft