Aktenzeichen 21 U 1200/22

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RCN:
RCNVZZKGGLRZTRD42P

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OLG München: Urteil vom 18.07.2022

Fluggastrecht, Kaufpreis, Schadensersatz, Schadensersatzanspruch, Berufung, Kaufvertrag, Fahrzeug, Abtretung, AGB, Zedent, Software, Kostenerstattung, Laufleistung, Vergleich, Vertragsschluss, Zug um Zug, gerichtliche Geltendmachung, analoge Anwendung

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Verfahrensgang

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Az. VIa ZR 1234/22
Bundesgerichtshof, VIa ZR 1234/22, 22.05.2023.
Az. 21 U 1200/22
OLG München, 21 U 1200/22, 18.07.2022.
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