Aktenzeichen 2 BvR 2248/13, 2 BvR 2301/13

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RCNVZVLCKMKQHUJM8G

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesverfassungsgericht: Stattgebender Kammerbeschluss vom 22.01.2014

Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Anforderungen des Beschleunigungsgrundsatzes in Haftsachen im Zwischenverfahren (§§ 119 ff StPO) - Unzureichend begründeter Haftfortdauerbeschluss verletzt Freiheitsgrundrecht von Untersuchungsgefangenen - Verzögerte Eröffnung des Hauptverfahrens trotz bereits längerdauernder Untersuchungshaft - Gegenstandswertfestsetzung

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