Aktenzeichen 2 StR 101/17

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2017:120917B2STR101.17.0
RCN:
RCNVY2PK7EN94YBC74

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Beschluss vom 12.09.2017

Berücksichtigung der psychischen Leiden des Kindesmissbrauchsopfers bei Strafzumessung sowie  Gesamtstrafenbildung

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