Aktenzeichen VIII ZB 12/19

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ECLI:
ECLI:DE:BGH:2020:280420BVIIIZB12.19.0
RCN:
RCNVXT3CLFBGR5YSYB

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 28.04.2020

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Anforderungen an die Glaubhaftmachung bei behauptetem Verlust eines fristgebundenen Schriftsatzes auf dem Postweg; Hinweispflichten des Gerichts bei Lücken im Vorbringen; Vervollständigung unklarer oder ergänzungsbedürftiger Angaben mit der Rechtsbeschwerde

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