Keine Zusammenveranlagung für nicht eingetragene Lebenspartner - Steuerliche Ungleichbehandlung von Ehegatten einerseits und zusammenlebenden homosexuellen Paaren andererseits vor Einführung des LPartG nicht zu beanstanden - Berücksichtigung von Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastung
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