Aktenzeichen III R 14/05

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Bundesfinanzhof: Urteil vom 26.06.2014

Keine Zusammenveranlagung für nicht eingetragene Lebenspartner - Steuerliche Ungleichbehandlung von Ehegatten einerseits und zusammenlebenden homosexuellen Paaren andererseits vor Einführung des LPartG nicht zu beanstanden - Berücksichtigung von Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastung

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