Aktenzeichen 3 StR 237/12

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 16.08.2012

Strafverfahren wegen Körperverletzung mit Todesfolge: Abgrenzung zwischen bedingtem Tötungsvorsatz und Körperverletzungsvorsatz bei gefährlicher Gewalthandlung durch gezielten Messerstich in den Brustbereich des Opfers

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