Aktenzeichen III ZR 333/13

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RCNVT22XDBSU59S4XE

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 16.04.2015

Amts- und Staatshaftung wegen der ordnungsbehördlichen Untersagung des Betriebs einer Sportwettenannahmestelle: Voraussetzungen einer Haftungsverlagerung auf die übergeordnete Körperschaft und deren Passivlegitimation; verschuldensunabhängige Haftung bei Unvereinbarkeit der angewandten gesetzlichen Regelungen mit Gemeinschaftsrecht

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