Aktenzeichen 2 C 22/14

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerwG:2015:191115U2C22.14.0
RCN:
RCNVSHX7GXTE78XFFM

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Bundesverwaltungsgericht: Urteil vom 19.11.2015

Berücksichtigung von Vordienstzeiten als ruhegehaltfähig (hier: Fachhochschulprofessor); Verhältnis zur Ruhensregelung des § 55 Abs. 8 BeamtVG

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