Markenbeschwerdeverfahren – Löschungsverfahren - "BEFA" – schutzwürdiges Interesse an der Markenanmeldung – Sicherung des eigenen Besitzstandes - keine konkreten Anhaltspunkte für unlautere Behinderungsabsicht – kein Vorgehen aus Markenrecht gegen Mitbewerber – keine unzulässige Störung der kennzeichenrechtlichen Gleichgewichtslage der Parteien – keine bösgläubige Markenanmeldung
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