Aktenzeichen 27 W (pat) 72/10

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RCN:
RCNVSERMJZE2UH6RM9

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Bundespatentgericht: Beschluss vom 05.09.2011

Markenbeschwerdeverfahren – Löschungsverfahren - "BEFA" – schutzwürdiges Interesse an der Markenanmeldung – Sicherung des eigenen Besitzstandes - keine konkreten Anhaltspunkte für unlautere Behinderungsabsicht – kein Vorgehen aus Markenrecht gegen Mitbewerber – keine unzulässige Störung der kennzeichenrechtlichen Gleichgewichtslage der Parteien – keine bösgläubige Markenanmeldung

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