Aktenzeichen VIII ZR 289/13

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ECLI:
ECLI nicht verfügbar.
RCN:
RCNVPRK3W22UF7LXV8

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 04.06.2014

(Vermieterkündigung bei vorangegangener Provozierung des Mieterverhaltens: Verletzung des Mieterhausrechts durch anlasslose Betretung der Mietwohnung; Wirksamkeit einer das Betretungsrecht regelnden Formularbestimmung)  

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