Aktenzeichen 3 StR 521/14

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ECLI:
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RCN:
RCNVP65CQ746XRPHT5

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 17.12.2014

Verhängung einer Jugendstrafe: Bemessung der Schwere der Schuld; Grundsätze der Strafzumessung bei möglichem Vorliegen eines minder schweren Falles

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