Aktenzeichen 2 StR 563/09

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 22.01.2010

Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Tateinheit bei Bezahlung der ersten Lieferung anlässlich der zweiten Lieferung und bei Umtausch mangelhafter in mangelfreie Ware

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