Aktenzeichen XI ZB 19/09

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RCN:
RCNVMSY82U974Z5NJ6

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 20.07.2010

Wiedereinsetzung bei Versäumung der Berufungsbegründungsfrist: Anwaltliche Sorgfaltspflichten bei der Ausgangskontrolle für fristgebundene Schriftsätze

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