Bundesgerichtshof: Beschluss vom 22.11.2017
Vollstreckbarerklärungsverfahren für einen in Russland erwirkten Schiedsspruch: Gehörsverletzung bei Verstoß gegen die Amtsermittlungspflicht für ausländisches Recht; Berücksichtigung von Aufhebungs- und Versagungsgründen