Aktenzeichen 6 StR 28/20

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2020:070420B6STR28.20.0
RCN:
RCNVJHXLYR5WHNR8MK

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 07.04.2020

Anforderungen an Urteilsgründe und Urteilstenor bei Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt und bei Anordnung der Einziehung: Abgrenzung zwischen Abhängigkeit und Hang zum übermäßigen Rauschmittelgenuss; gesamtschuldnerische Haftung bei Einziehung; Schätzung des Wertes des Erlangten

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