Aktenzeichen 1 StR 510/18

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2018:191218B1STR510.18.0
RCN:
RCNVH4UHS3RE285CZE

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 19.12.2018

Strafzumessung: Berücksichtigung einer ausländischen Verurteilung bei der Gesamtstrafenbildung

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