Aktenzeichen L 8 AY 110/22

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RCNVGJJK63KXDZCXEZ

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LSG München: Urteil vom 09.03.2023

Leistungen, Bescheid, Asylverfahren, Ausreise, Einreise, Aufenthaltserlaubnis, Griechenland, Unterkunft, Asylbewerber, Asylrecht, Verwaltungsakt, Mitgliedstaat, Beschwerde, Berufung, internationaler Schutz, aufschiebende Wirkung, Unterkunft und Heizung

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