Aktenzeichen 1 StR 95/09

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ECLI:
ECLI nicht verfügbar.
RCN:
RCNVB4T5DMY59BQUJ4

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 04.02.2010

(Geldwäsche: Auslegung des Tatbestandsmerkmals "Sich-Verschaffen" in § 261 Abs. 2 Nr. 1 StGB; Einwilligung des Vortäters in die Übertragung der Verfügungsgewalt infolge Täuschung oder Nötigung)

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