Aktenzeichen I ZB 110/14

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2016:070116BIZB110.14.0
RCN:
RCNVATWTHFKL767GZZ

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 07.01.2016

Zwangsvollstreckung bei Lieferung eines herauszugebenden Gegenstandes an einen im Vollstreckungstitel bezeichneten Ort

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