Aktenzeichen VIII R 22/12

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RCN:
RCNV9PZQGJA2X4TC36

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Bundesfinanzhof: Urteil vom 05.11.2013

Kein Betriebsausgabenabzug für Aufwendungen für ein Studium, welches eine Erstausbildung vermittelt und nicht im Rahmen eines Dienstverhältnisses stattfindet

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