Aktenzeichen IV ZR 390/12

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 16.10.2013

Filmausfallversicherung: Versterben an einer rauschmittelbedingten Intoxikation als Unfall; dem Versicherungsnehmer zurechenbare falsche Angaben in der Gesundheitsselbsterklärung des Schauspielers

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