Aktenzeichen VII ZR 257/11

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ECLI:
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RCN:
RCNV8MWK36FUHNNJ4G

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Urteil vom 15.05.2013

Haftung des Tragwerksplaners: Mängel der Statik; unzutreffende Angaben des Auftraggebers zu den Boden- und Grundwasserverhältnissen; zurechenbares Verschulden des beauftragten planenden Architekten

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Verfahrensgang

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Az. VII ZR 257/11
Bundesgerichtshof, VII ZR 257/11, 15.05.2013.
Az. 24 U 35/09
Oberlandesgericht Hamm, 24 U 35/09, 11.12.2014.
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