Aktenzeichen 2 BvR 1845/18, 2 BvR 2100/18

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2020:rs20201201.2bvr184518
RCN:
RCNV8D9QRP8CZ9AMFZ

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesverfassungsgericht: Beschluss vom 01.12.2020

Unzureichende fachgerichtliche Prüfung und Berücksichtigung der Haftbedingungen im Zielstaat einer Auslieferung (hier: Rumänien) verletzt Betroffenen in Grundrecht aus Art 4 EUGrdRCh (Verbot der Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung) - Maßgeblichkeit der Unionsgrundrechte bei der Anwendung unionsrechtlich vollständig determinierter Regelungen

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