Aktenzeichen 2 BvR 821/16

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2017:rk20171004.2bvr082116
RCN:
RCNV72EPBJHBSQ45XU

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesverfassungsgericht: Stattgebender Kammerbeschluss vom 04.10.2017

Stattgebender Kammerbeschluss: Zur Berücksichtigung von Büromaterial bei der Erstattung notwendiger Auslagen eines Strafgefangenen im strafvollzugsrechtlichen Verfahren - hier: Verletzung des Willkürverbots (Art 3 Abs 1 GG) durch Versagung der Kostenerstattung für Schreibpapier und Schreibmaschinenfarbbänder im Rahmen mehrerer strafvollzugsrechtlicher Verfahren unter bloßem Hinweis auf "Allgemeinkosten", mithin ohne nachvollziehbare Begründung

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