Aktenzeichen Au 1 K 19.465

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ECLI:
ECLI nicht verfügbar.
RCN:
RCNV6TC3AV5DW38CEU

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VG Augsburg: Entscheidung vom 26.08.2019

Zumutbarkeit der Einholung eines erforderlichen Visums zur Familienzusammenführung

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