Stattgebender Kammerbeschluss: Entsprechende Anwendung des § 155 Abs 2 S 2 SGG im sozialgerichtlichen Berufungsverfahren trotz fehlender Dringlichkeit verletzt Recht auf gesetzlichen Richter (Art 101 Abs 1 S 2 GG) - Ablehnung der Auslagenerstattung für erledigtes eA-Verfahren - Gegenstandswertfestsetzung
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