Aktenzeichen 5 StR 268/17

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2017:060917U5STR268.17.0
RCN:
RCNV6HUNVPFPZZ2C8Q

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 06.09.2017

Kapitalanlagebetrug: Schätzung einer "Irrtumsquote" bei Täuschung einer Vielzahl von Anlegern

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