Aktenzeichen VI ZR 501/16

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2017:300517UVIZR501.16.0
RCN:
RCNV6CVTBEDUNSXWX9

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Urteil vom 30.05.2017

Arbeitsunfall: Vorrang des Unfallversicherungsträgers und der Sozialgerichte vor den Zivilgerichten bei der Beurteilung unfallversicherungsrechtlicher Vorfragen; Beurteilung der Haftung des Schädigers im Hinblick auf die Privilegierung eines weiteren Schädigers nach den Grundsätzen des gestörten Gesamtschuldverhältnisses

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