Aktenzeichen 1 BvR 2480/13

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2015:rk20150713.1bvr248013
RCN:
RCNV5FXEZHHWCT59KB

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesverfassungsgericht: Stattgebender Kammerbeschluss vom 13.07.2015

Stattgebender Kammerbeschluss: Die strafprozessuale Durchsuchung von Redaktionsräumen und Wohnungen von Journalisten sowie die Beschlagnahme der dort gefundenen Beweismittel verletzen Art 5 Abs 1 und 2 GG jedenfalls dann, wenn es den es den Strafverfolgungsbehörden zumindest vorwiegend um die Ermittlung belastender Tatsachen gegen einen Informanten geht

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