Aktenzeichen IV ZB 10/20

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2020:080720BIVZB10.20.0
RCN:
RCNV2DLVMK5DRBBE4B

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Beschluss vom 08.07.2020

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Verlusts des fristgebundenen Schriftsatzes auf dem Postweg: Anforderungen an die Glaubhaftmachung der Einlegung des Schriftsatzes in ein Postausgangsfach des Rechtsanwalts; postfertiger Schriftsatz

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Verfahrensgang

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Az. IV ZB 10/20
Bundesgerichtshof, IV ZB 10/20, 08.07.2020.
Az. 9 U 125/19
Oberlandesgericht Hamm, 9 U 125/19, 28.01.2020. Oberlandesgericht Köln, 9 U 125/19, 23.12.2019.
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