Aktenzeichen V ZR 125/17

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ECLI:
ECLI:DE:BGH:2018:080618UVZR125.17.0
RCN:
RCNUZ2MJYKHPQDZ6HU

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Urteil vom 08.06.2018

Wohnungseigentum: Schadensersatzanspruch einzelner Wohnungseigentümer gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft wegen Pflichtverletzungen des Verwalters bei der Durchführung von Beschlüssen; Anspruch des einzelnen Wohnungseigentümers gegen den Verwalter auf Durchführung von Beschlüssen; Haftung für durch Auftragnehmer verursachte Schäden am Sondereigentum

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