Aktenzeichen I ZR 258/15

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2017:120117UIZR258.15.0
RCN:
RCNUYRW245X2FFMUDF

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Versäumnisurteil vom 12.01.2017

Unlauterer Wettbewerb: Verantwortlichkeit des Händlers für die Angabe des Herstellers und seiner Adresse auf dem Produkt oder auf dessen Verpackung – Motivkontaktlinsen

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Verfahrensgang

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Az. I ZR 258/15
Bundesgerichtshof, I ZR 258/15, 12.01.2017.
Az. 3 U 22/15
OLG Bamberg, 3 U 22/15, 09.12.2015.
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