Aktenzeichen 2 BvR 433/15

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2015:rk20150630.2bvr043315
RCN:
RCNUXAW4RY6LRW82BD

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesverfassungsgericht: Stattgebender Kammerbeschluss vom 30.06.2015

Stattgebender Kammerbeschluss: Der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs (Art 103 Abs 1 GG) verpflichtet das Gericht, das Vorbringen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen - hier: Beachtlichkeit der Meinungsfreiheit bei Veröffentlichung von Ermittlungsakten im Internet

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Verfahrensgang

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Az. 2 BvR 433/15
Bundesverfassungsgericht, 2 BvR 433/15, 30.06.2015.
Az. 11 Qs 5/15
LG Amberg, 11 Qs 5/15, 04.08.2015. LG Amberg, 11 Qs 5/15, 09.02.2015.
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