Aktenzeichen 3 StR 45/13

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 16.05.2013

Bedingter Tötungsvorsatz: Tatrichterliche Beweiswürdigung bei objektiv besonders gefährlichen Gewalttaten im Falle von wuchtigen Fußtritten gegen den Kopf des Opfers

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