Aktenzeichen 3 StR 24/10

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 13.04.2010

Strafverfahren wegen Betruges: Abwesenheit eines Verteidigers während der Verhandlung über die Abtrennung eines verbundenen Verfahrens; Anwesenheit beim betrügerischen Vertragsschluss als Beihilfe

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