Markenbeschwerdeverfahren – "RICCO EGOISTA/EGO-IST-IN/EGO-IST/EGO_IST" – zur Zahlung der Gebühren bei Widersprüchen aus mehreren Widerspruchsmarken – geänderte rechtliche Beurteilung: die Gebührenregelungen sind nicht personen-, sondern sachgebunden - bei mehreren Widersprüchen im Verwaltungsverfahren ist auf die Anzahl der Widerspruchsmarken abzustellen - im Beschwerdeverfahren ist auf die Anzahl der im angefochtenen Beschluss getroffenen unabhängigen Entscheidungen über die Widersprüche abzustellen - Senat hat zugunsten der Beschwerdeführerin unterstellt, dass vorliegend die Zahlung nur einer Beschwerdegebühr ausreicht - unterstellte Warenidentität – durchschnittliche Kennzeichnungskraft – keine unmittelbare Verwechslungsgefahr – keine mittelbare Verwechslungsgefahr
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