Aktenzeichen 3 StR 85/13

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RCNUVHFQKMBPK92FSK

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 30.04.2013

Betäubungsmittelhandel: Beihilfe des Wohnungsinhabers zum Drogenhandel des Mitbewohners durch aktives Tun, Duldung oder "psychische Hilfe"

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