Aktenzeichen X ZR 166/18

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2019:250619UXZR166.18.0
RCN:
RCNUV33KTYEDJF2LEY

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 25.06.2019

Reiseveranstalterhaftung bei einem Unfall eines Kindes in einem Hotelzimmer: Anwendbares Recht für die einzuhaltenden Sicherheitsvorschriften für ein Hotelzimmer im Ausland; Voraussetzungen für die amtswegige Ermittlung der relevanten ausländischen Sicherheitsvorschriften durch das Gericht

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