Aktenzeichen VII ZB 38/19

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2020:110320BVIIZB38.19.0
RCN:
RCNUUUR35FJR72VTYK

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 11.03.2020

Nachweis einer Forderung aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung durch Vorlage eines vollstreckbaren Auszugs aus der Insolvenztabelle

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