Aktenzeichen V ZR 133/14

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 27.02.2015

Haftung des Grundstücksverkäufers bei Rechtsmängeln: Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen Nichterfüllung bei Belastung verkaufter Grundstücke im Beitrittsgebiet mit einem Abwasserleitungsrecht in Form einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit nach Gesetzesänderung

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