Bundesverfassungsgericht: Stattgebender Kammerbeschluss vom 14.09.2015
Stattgebender Kammerbeschluss: Verweigerung der Übersendung eines nicht rechtskräftigen Strafurteils verletzt betroffenen Zeitungsverlag in Grundrecht auf Pressefreiheit (Art 5 Abs 1 S 2 GG) - Zur Reichweite des presserechtlichen Auskunftsanspruchs bzgl der Übersendung anonymisierter Kopien von Gerichtsentscheidungen - Gegenstandswertfestsetzung