Aktenzeichen 26 W (pat) 41/19

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BPatG:2021:191021B26Wpat41.19.0
RCN:
RCNURTZ29GVUPY7JEB

Verknüpfte Entscheidungen

Bundespatentgericht: Beschluss vom 19.10.2021

Markenbeschwerdeverfahren – " ORGANOSIL G5 (IR-Marke/G5 (IR-Marke)" – teilweise Warenidentität, teilweise Warenähnlichkeit - keine schriftbildliche und klangliche Verwechslungsgefahr – keine Verwechslungsgefahr durch gedankliches Inverbindungbringen – kein Bekanntheitsschutz

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