Markenbeschwerdeverfahren – " ORGANOSIL G5 (IR-Marke/G5 (IR-Marke)" – teilweise Warenidentität, teilweise Warenähnlichkeit - keine schriftbildliche und klangliche Verwechslungsgefahr – keine Verwechslungsgefahr durch gedankliches Inverbindungbringen – kein Bekanntheitsschutz
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